Hausordnung

Die Geschäftsleitung von HOCH Health Ostschweiz erlässt in Ausführung von Art. 38 des Geschäfts- und Organisationsreglements des Spitalverbundes HOCH Health Ostschweiz vom 12. November 2024 (GOR-SV). Gültigkeit: ab 19. Mai 2026

1. Geltungsbereich

1 Die vorliegende Weisung «Hausordnung» gilt in sämtlichen Häusern (Eigentum oder Mietobjekte) sowie auf dem gesamten Areal der Standorte von HOCH Health Ostschweiz (HOCH).

2 Die Hausordnung ist verbindlich für alle Personen, die sich in den Einrichtungen von HOCH aufhalten.

2. Allgemeines Verhalten

1 Jede Person hat sich so zu verhalten, dass der Betrieb von HOCH und die Erfüllung des medizinischen Leistungsauftrags nicht beeinträchtigt werden. Es ist alles zu unterlassen, was den geordneten und zweckentsprechenden Betrieb behindert oder störend beeinflusst. Zu unterlassen sind insbesondere:

2 Ruhe und Ordnung sind zu wahren, besonders in den Patientenzimmern und Ruhezonen.

3 Anweisungen des Spitalpersonals sind zu befolgen.

4 Ungebührliches Verhalten, Belästigungen, Beleidigungen, Bedrohungen oder Diskriminierung von Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besuchern oder Mitarbeitenden sind untersagt.

3. Zutritt und Aufenthalt

1 Der Zutritt zu bestimmten Bereichen (z.B. Intensivstation, Operationssäle) kann eingeschränkt sein. Der Beschilderung «Zutritt nur für Personal» und anderen Zutrittsbeschränkungen ist in jedem Fall Folge zu leisten bzw. der Zutritt kann nur in Begleitung der dazu berechtigten Mitarbeitenden erfolgen.

2 Das unbefugte Betreten von gesperrten oder als gefährlich gekennzeichneten Bereichen ist untersagt.

4. Tiere

1 Tiere sind in den Innenräumen von HOCH grundsätzlich nicht erlaubt, ausser in speziell ausgewiesenen Bereichen oder mit Genehmigung. Assistenztiere sind mit Vorlage eines entsprechenden Nachweises von dieser Regelung ausgenommen.

2 Hunde sind auf dem gesamten Areal an der Leine zu führen.

3 Die HOCH Health Ostschweiz behält sich das Recht vor, Personen, die gegen diese Hausordnung verstossen, des Geländes zu verweisen.

5. Besuchszeiten

1 Besucherinnen und Besucher haben sich an die öffentlichen Besuchszeiten zu halten

2 Ausserhalb dieser Zeiten sind Besuche nur nach Absprache mit dem medizinischen oder pflegerischen Personal möglich.

3 Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher pro Patientin oder Patient kann begrenzt werden, um die Ruhe der anderen Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

6. Lärmschutz

1 Laute Geräusche, Musik oder andere Lärmemissionen sind zu vermeiden.

2 Die Anwesenheit von Angehörigen und Begleitpersonen während des Behandlungsprozesses erfolgt nach Absprache und setzt die Zustimmung des zuständigen medizinischen oder pflegerischen Personals voraus.

7. Sicherheit

1 Jegliche Handlungen, die die Sicherheit von Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besuchern oder Mitarbeitenden gefährden könnten, sind untersagt.

2 Das Mitbringen oder Tragen von Waffen, Messern oder gefährlichen Gegenständen ist verboten.

3 Sicherheitseinrichtungen wie Brandmelder, Alarmtaster, Feuerlöscher, brandfallgesteuerte Türen, Notausgänge usw. dürfen weder zweckwidrig manipuliert, noch unzugänglich gemacht oder sonst wie in ihrer Funktionalität eingeschränkt werden. Notausgänge, Rettungswege und Rettungs- und Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten.

4 Jegliches Entfachen von offenem Feuer durch brennende Kerzen oder dergleichen ist in sämtlichen Gebäuden von HOCH mit Ausnahme der Spitalkapellen untersagt.

5 Ergänzenden Anweisungen von HOCH, die Einzelfall zur Gewährleistung der Sicherheit erlassen werden, ist stets Folge zu leisten.

8. Rauchverbot

Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und ähnliche Produkte.

9. Alkohol und Betäubungsmittel

1 Der Konsum von Alkohol ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (z.B. Restauration) erlaubt.

2 Der Besitz, Handel und Konsum von illegalen Betäubungsmitteln sind auf dem gesamten Areal sämtlicher Standorte von HOCH untersagt.

3 Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt verwehrt werden.

10. Eigentum, Diebstahl und Sachbeschädigung

1 Für Wertgegenstände der Patientinnen und Patienten übernimmt HOCH keine Haftung. Es wird empfohlen, keine Wertsachen mitzuführen oder diese in den zur Verfügung gestellten Schliessbehältnissen zu deponieren.

2 Fundsachen sind an der Information oder Patientenaufnahme abzugeben.

3 Beschädigungen am Eigentum von HOCH sind zu melden. HOCH behält sich vor, diese dem Verursacher oder der Verursacherin in Rechnung zu stellen.

4 Unbeaufsichtigtes Stehenlassen von Gepäck und persönlichen Gegenständen ist nicht gestattet.

11. Fahrgeräte / Verkehrsordnung

1 Das Verwenden und Parken von privaten Fahrgeräten in den Räumlichkeiten, Korridoren, im Kanal sowie auf Wegen von HOCH ist untersagt. Es dürfen nur spitalinterne, durch die Logistik freigegebene, Fahrgeräte eingesetzt werden. Ausgenommen sind Rollatoren und Rollstühle (manuell oder elektrisch) von Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besuchern oder Personal. HOCH behält sich indessen vor, externe Fahrzeuge auf deren Eignung für die Spitalräumlichkeiten (z.B. Korridore, Lifte und Zimmer) zu überprüfen und gegebenenfalls anzuordnen, dass diese Fahrzeuge jeweils an den Eingängen gemäss Weisungen des Spitalpersonals abgestellt werden.

2 Auf den innerbetrieblichen Verkehrswegen gelten sinngemäss die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes und die speziellen Kennzeichnungen.

12. Hygiene und Sauberkeit

1 Verunreinigungen (z.B. durch Kaugummi, Zigarettenstummel, Spucken, Urinieren) sind zu unterlassen.

2 Abfälle sind nur in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

13. Bewilligungspflichtige Aktivitäten auf dem Areal

1 Folgende Aktivitäten bedürfen einer vorherigen schriftlichen Bewilligung durch HOCH.

a) Verkauf von Waren und andere gewerbliche Tätigkeiten;

b) Veranstaltungen, Standaktionen, Ausstellungen;

c) Umfragen für gewerbliche, politische, gewerkschaftliche oder ideelle Zwecke;

d) Verteilen und Auflegen von Flugblättern, Broschüren oder Anbringen von Plakaten;

e) Ton- und Bildaufnahmen zur medialen Berichterstattung;

f) Sammlungen jeglicher Art.

2 Bewilligungen für die vorgenannten Aktivitäten sind bei der Abteilung Sicherheit des Departementes Immobilien & Betrieb zu beantragen.

3 Nicht bewilligte Aktivitäten können zum sofortigen Verweis vom Gelände führen.

14. Verstösse gegen die Hausordnung

1 Bei Verstössen gegen diese Hausordnung können je nach Schwere des Verstosses Verwarnungen, Verweise vom Gelände von HOCH oder Hausverbote ausgesprochen werden. HOCH behält sich zudem ausdrücklich vor, bei Bedarf Strafanzeige gegen Verursachende zu erstatten und Schadenersatzforderungen geltend zu machen.