Hörprüfungen / Hörtestungen (Audiomentrie) — Hals-Nasen-Ohrenklinik
Mit Hörprüfungen lassen sich in der Medizin Funktionen des Hörorgans (z.B. Normalhörigkeit, Schwerhörigkeit) überprüfen.
Bei Hörprüfungen unterscheidet man zwischen Messungen, bei denen die Patientin oder der Patient selbst angibt, ob er hört (subjektive Hörprüfungen) und Messungen, bei welchen die Patientin oder der Patient keinen Einfluss nehmen kann (objektive Hörprüfungen).
Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin entscheidet aufgrund Ihrer Symptome über die nötigen Hörprüfungen. Jeder Untersuch wird Ihnen vor Ort erklärt und die Resultate mit Ihnen besprochen.
Subjektive Hörprüfungen
Zu den subjektiven Hörprüfungen gehören die Reflex-Verhaltens-Audiometrie, die Ablenkaudiometrie, die visuelle Konditionierungsaudiometrie, die Spielaudiometrie, die Reintonaudiometrie, die Sprachaudiometrie, die Tinnitus-Analyse sowie die Hörgeräte-Kontrolle.
Objektive Hörprüfungen
Zu den objektiven Hörprüfungen zählen die Tympanometrie, die Stapedius-Reflex-Messung, Otoakustische Emissionen (TEOAE, DPOAE), die automatisierte BERA (ABRIS), die Hirnstammaudiometrie (BERA), sowie die frequenzspezifische Hirnstammaudiometrie (ASSR).
Weitere audiometrische Angebote der Hals-Nasen-Ohrenklinik:
Hörgeräte-Expertise bei Kindern und Erwachsenen
(Erstexpertise, Folgeexpertise, Schlussexpertise)
Härtefallbegutachtung
Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) (Hörverarbeitungsstörungen)