Anerkennung von Berufen und Abschlüssen —
Erfahren Sie auf dieser Seite alles über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen in der Pflege oder in der Ärzteschaft und informieren Sie sich über die allgemeine Berufsausübungsbewilligung im Gesundheitsbereich.

Berufsausübungsbewilligung (BAB) von Gesundheitsberufen
Wenn Sie bei HOCH Health Ostschweiz in eigener fachlicher Verantwortung in einem Gesundheits- oder Therapieberuf oder in einem universitären Medizinalberuf tätig sind, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung (BAB). Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gesundheitsdirektion des Kantons St. Gallen. Die Grundkosten für die BAB werden von HOCH wie folgt übernommen: • BAB in der Pflege: bis zu CHF 300.00 • BAB in der Ärzteschaft: bis zu CHF 500.00 Alle Kosten darüber hinaus müssen selbst getragen werden

Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse in der Pflege
Um im Gesundheitsbereich in der Schweiz arbeiten zu können, benötigen Sie mit einem ausländischen Diplom eine offizielle Anerkennung. In Pflege- und Therapieberufen erfolgt diese durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Das Anerkennungsverfahren und die zu organisierenden Dokumente finden Sie auf der dazugehörigen Seite des SRK. Die Kosten der SRK Anerkennung in der Pflege werden nicht von HOCH Health Ostschweiz übernommen.

Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse in der Ärzteschaft
Um im Gesundheitsbereich in der Schweiz arbeiten zu können, benötigen Sie mit einem ausländischen Diplom eine offizielle Anerkennung. In ärztlichen Berufen erfolgt diese durch die Medizinalberufskommission (MEBEKO). Das Anerkennungsverfahren und die zu organisierenden Dokumente finden Sie auf der dazugehörigen Seite des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Anerkennung Doktortitel
Für die Bewilligung zur offiziellen Führung eines Doktortitels sind ausschliesslich die kantonalen Gesundheitsbehörden zuständig.
Sollte eine formelle Anerkennung des Doktortitels notwendig sein, ist dies bei einer medizinischen Fakultät zu beantragen.
Anerkennung Facharzttitel
Für die Anerkennung eines Facharzttitels ist die Verbindung der Schweizerischen Ärztinnen und Ärzte zuständig.

Ausgleichsmassnahmen
Wenn Ihr Berufsabschluss wesentlich vom Schweizer Abschluss abweicht, müssen Ausgleichmassnahmen zur vollständigen Anerkennung absolviert werden. Solche Ausgleichmassnahmen können wie folgt aussehen: • Ein Anpassungslehrgang (auch in Kombination mit einer Zusatzausbildung) • Eine Eignungsprüfung zur Anerkennung Bei Bedarf eines Anpassungslehrgangs wird Ihnen eine bei HOCH Health Ostschweiz tätige Begleitperson zur Verfügung gestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die in der Anerkennung involvierte Person bei HOCH Health Ostschweiz.

Arbeiten während des Anerkennungsverfahrens
Ob und wie lange Sie im Falle einer laufenden Anerkennung ohne vollendete Anerkennung bei HOCH Health Ostschweiz arbeiten dürfen, entscheidet die kantonale Gesundheitsdirektion oder der kantonsärztliche Dienst. Falls keine kantonale Vorgabe besteht, liegt die Entscheidung im Ermessen der jeweiligen Klinikleitung in Absprache mit der Personalabteilung. Bitte wenden Sie sich dabei an die in der Anerkennung involvierte Person bei HOCH Health Ostschweiz.
Reglementierte Berufe
Es wird zwischen reglementierten Berufen und nicht reglementierten Berufen unterschieden.
Für die Ausübung reglementierter Berufe ist ein offiziell anerkanntes Diplom erforderlich.
Dazu muss ein Anerkennungsverfahren beantragt werden, welches über die Gleichwertigkeit des ausländischen mit dem schweizerischen Diplom bzw. Ausweis entscheidet.
Werden dabei von der zuständigen nationalen bzw. kantonalen Amtsstelle wesentliche Ausbildungsunterschiede festgestellt, können Anpassungsleistungen verlangt werden, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.
Zuständige Stellen reglementierte Berufe
Nicht reglementierte Berufe
Für die Ausübung nicht reglementierter Berufe ist grundsätzlich keine Anerkennung durch eine Amtsstelle nötig.
Hier entscheidet der Arbeitgeber allein über die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses.
Stellensuchende können stattdessen eine Niveaubestätigung bzw. eine Gleichwertigkeitsempfehlung beantragen, wonach eine Einstufung des ausländischen Abschlusses in das schweizerische Bildungssystem erfolgt.
Zuständige Stellen nicht reglementierte Berufe

Akademische Anerkennung
Die akademische Anerkennung regelt den Zugang zu einer Aus- oder Weiterbildung an einer Berufsschule, einem Gymnasium oder einer Hochschule. Sie erfolgt im Rahmen des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens der entsprechenden Bildungsinstitution. Der Bildungsanbieter selbst entscheidet, inwieweit ein ausländischer Ausschluss den Anforderungen entspricht.