Arbeit und Freizeit —
Bei HOCH Health Ostschweiz legen wir grossen Wert auf eine ausgewogene Work-Life-Balance. Unsere Mitarbeitenden profitieren von flexiblen Arbeitszeitmodellen, modernen Arbeitsformen wie Homeoffice oder Job-Sharing, grosszügigen Urlaubsregelungen sowie Treueprämien und Anerkennung für langjährige Mitarbeit. So schaffen wir die Grundlage, Arbeit und Freizeit optimal zu vereinbaren.

Arbeit und Freizeit
Bei HOCH Health Ostschweiz können Mitarbeitende ihre Arbeitszeit in vielen Bereichen flexibel gestalten, unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe.
Arbeitszeit und Gleitzeit
Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche (42 Stunden). Bei HOCH Health Ostschweiz besteht die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten.
Mitarbeitende in Bereichen, welche nach Dienstplan tätig sind, haben eine festgelegte Norm-Arbeitszeit. Diese definiert Arbeitsbeginn sowie -ende und regelt tägliche Kompensationsmöglichkeiten sowie Arbeitsunterbrüche. Die Dienstpläne werden in allen Kliniken, Instituten und Fachbereichen frühzeitig erstellt, um eine möglichst flexible Gestaltung von Freizeit- und Familienleben zu ermöglichen.
Mitarbeitende, die nicht in einem Dienstplan tätig sind, können im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit ihren Arbeitsbeginn und -ende sowie den Zeitpunkt und die Dauer der Mittagspause flexibel gestalten.
Bandbreitenmodell
Mitarbeitende mit einem wöchentlichen Pensum von 42 Stunden können ihr Pensum nach Absprache mit der vorgesetzten Person vertraglich auf 40 Stunden reduzieren oder auf bis zu 44 Stunden erhöhen. Dieses Modell der komprimierten Arbeitswoche ermöglicht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit.
Je nach Bedarf können dadurch zusätzliche freie Tage bezogen oder durch mehr Freizeit kompensiert werden.
Wochenpensum für Ärzteschaft
Bei HOCH Health Ostschweiz gilt für Ärztinnen und Ärzte die 48 Stunden-Woche und für Kaderärztinnen und -ärzte die 55 Stunden-Woche.
Moderne Arbeitsformen
HOCH Health Ostschweiz bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern moderne Arbeitsformen:
Flexible Arbeitsplätze
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Job Sharing und Co-Leitungen
Videokonferenzen und Chats
Ferien / Urlaub
Ferien / Urlaub
Ferientage
Alter | Ferienanspruch |
|---|---|
Bis zum 21. Altersjahr | 28 Tage |
Bis zum 49. Altersjahr | 23 Tage |
Ab dem 50. Altersjahr | 28 Tage |
Ab dem 60. Altersjahr | 30 Tage |
Der Ferienanspruch kann je nach Arbeitszeitmodell (Bandbreitenmodell) erhöht werden.
Unbezahlter Urlaub
Unter Berücksichtigung der Betriebsinteressen und bei Zustimmung der vorgesetzten Stelle kann ein unbezahlter Urlaub von bis zu maximal 12 Monaten gewährt werden. Damit dieser bewilligt wird, muss vorgängig der pro rata Ferienanteil des laufenden Kalenderjahres sowie alle offenen Mehrzeiten bezogen werden.
Bezahlter Urlaub
3 Tage | Zur Betreuung eines Familienmitglieds sowie der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung |
|---|---|
14 Wochen | Für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes |
2 Tage | Bei eigener Verheiratung oder Eintragung der Partnerschaft |
1 Tag | Zur Teilnahme an der Hochzeit von Kindern oder Geschwistern |
10 Tage | Für Vaterschaftsurlaub bei der Geburt des Kindes |
3 Tage | Bei einem Todesfall von Ehegatten, Kindern und Eltern |
2 Tage | Bei einem Todesfall von Geschwistern |
1 Tag | Bei einem Todesfall von Grosseltern, Schwiegereltern und Enkelkindern |
1 Tag | Wohnungswechsel |
0.5 Tage | Zimmerumzug |
Treueprämie
Spitalinterne Treueprämie | Ab dem fünften Dienstjahr gebührt Mitarbeitenden von HOCH Health Ostschweiz eine Treueprämie. Darüber hinaus werden Jubilare, welche 20 und mehr Dienstjahre verzeichnen, von der Geschäftsleitung zum zweimal jährlich stattfindenden Jubiläumsanlass eingeladen. |
|---|---|
Kantonale Treueprämie | Bei Austritt und späterem Wiedereintritt werden Mitarbeitenden alle bisherigen Dienstjahre aus kantonalen Anstellungen angerechnet. Ab Vollendung des 10. kantonalen Dienstjahres gebührt den Mitarbeitenden eine kantonale Treueprämie in Form eines bestimmten Anteils des Monatslohnes. Sofern die betrieblichen Verhältnisse dies erlauben, können anstelle der Prämie auch bezahlte Urlaubstage bezogen werden. |

Homeoffice
HOCH Health Ostschweiz fördert ortsunabhängiges Arbeiten und flexible Arbeitszeiten, soweit dies betrieblich möglich ist, denn Homeoffice kann die Vereinbarkeit zwischen Beruf, Familie und Freizeit vereinfachen. Erfahren Sie mehr zu Homeoffice per Klick auf den Button.