Klinische Autopsie —
Das Institut für Pathologie führt klinische Autopsien zur Feststellung der Todesursache und zu gutachterlichen Fragestellungen (Berufskrankheit) durch.
Auftraggebende können Ärztinnen und Ärzte im Spital oder in der Praxis, Angehörige und Versicherer (u.a. SUVA) sein. Für die Durchführung einer klinischen Autopsie ist die Zustimmung der verstorbenen Person zu Lebzeiten oder der Angehörigen erforderlich.
Die erhobenen Befunde werden im Rahmen einer klinisch-pathologischen Fallbesprechung interdisziplinär diskutiert und leisten damit einen wichtigen Beitrag in der Qualitätssicherung der klinischen Medizin.
Kontakt