Klinische Studien

Am Kantonsspital St.Gallen wird aktiv geforscht. Pro Jahr werden mehr als 300 wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht und aktuell mehr als 200 klinische Studien bearbeitet.

Laufende Studien

Alle laufenden Studien finden Sie auf unserer Forschungsdatenbank.

Teilnahme an Studien

Für eine Teilnahme kontaktieren Sie bitte die zuständige Klinik oder sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt. Diese beraten Sie gerne, ob und wann eine klinische Studie für Sie geeignet ist.

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um klinische Studien.

Gibt es eine passende Studie für mich?

Wir haben eine grosse Anzahl an klinischen Studien für verschiedene Krebserkrankungen. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt berät Sie gerne, ob und wann eine klinische Studie für Sie in Frage kommt. Eventuell ist im Moment zwar keine passende Studie für Sie offen, vielleicht aber zu einem späteren Zeitpunkt der Behandlung.

Kann ich eine einmal begonnene Studienteilnahme auch vorzeitig abbrechen?

Ja. Sie können jederzeit Ihre Teilnahme an einer Studie abbrechen, auch ohne Nennung von Gründen. Ein Studienabbruch hat keinen negativen Einfluss auf Ihre weitere Behandlung.

Entstehen durch die Studienteilnahme zusätzliche Kosten für mich?

Nein. Die Kosten für mögliche Untersuchungen, die Sie auch ausserhalb der Studie bekommen hätten (Standardtherapie und -diagnostik wie zum Beispiel Blutuntersuchungen, ärztliche Kontrollen) werden wie üblich der Krankenkasse verrechnet. Kosten, welche ausschliesslich durch die Studienteilnahme verursacht werden, werden vom Sponsor der Studie getragen. Wenn Sie für eine Studienteilnahme einen weiten Anfahrtsweg auf sich nehmen müssen, gibt es häufig die Möglichkeit, Fahrtkosten zu erstatten.

Werde ich für eine Studienteilnahme bezahlt?

Nein. Sie erhalten für eine Studienteilnahme keine finanzielle Entschädigung. Die Hoffnung ist, dass Ihre Studienteilnahme helfen kann, Ihre Erkrankung besser zu kontrollieren.

Kann ich auch an einer Studie teilnehmen, wenn ich an einem anderen Spital oder in einer Praxis behandelt werde?

Es gibt Studien, die nur an gewissen Spitälern durchgeführt werden können. Das würde bedeuten, dass Sie für die Dauer der Studienteilnahme Ihre Behandlung unter Umständen ans Kantonsspital St.Gallen verlegen müssten. Nach Abschluss der Studie werden Sie dann wieder von Ihrer bisherigen Ärztin bzw. Ihrem bisherigen Arzt betreut. Besprechen Sie diesbezügliche Details mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt, wenn Ihnen eine Studie vorgeschlagen wird.

Muss ich meine Ärztin oder meinen Arzt wechseln, wenn ich an einer Studie teilnehme?

Dies kommt auf die Studie an. Oft werden Sie auch während der Studienteilnahme von Ihrer bisherigen Ärztin bzw. Ihrem bisherigen Arzt weiter betreut. Bei Teilnahme an frühen Medikamentenstudien (sog. Phase I Studien) wird die Behandlung oft für die Dauer der Studie an das Team der Phase I Abteilung der Klinik für Medizinische Onkologie und Hämatologie übergeben. Zudem lernen Sie oft auch andere Pflegefachpersonen kennen, die Teil des Studienteams sind und Sie während der Studie betreuen (sog. Studien-Koordinatorinnen und Studien-Koordinatoren, ausgebildete und speziell geschulte Pflegefachpersonen).

Bedeutet eine Studienteilnahme, dass Patientinnen und Patienten unnötigen Risiken ausgesetzt werden?

Nein. Jede Studie wird vor der Durchführung sorgfältig von der Ethikkommission geprüft, damit Patientinnen und Patienten keinen unnötigen Risiken ausgesetzt werden. Bevor die Durchführung einer Studie erlaubt wird, wurde sorgfältig abgewogen, ob ein möglicher zu erwartender Nutzen die Risiken überwiegt. Jede Behandlung (innerhalb und ausserhalb von Studien) kann generell immer mit Risiken oder Nebenwirkungen verbunden sein. Deswegen werden Sie ausführlich darüber aufgeklärt.

Wägen Sie für sich ab, ob das Verhältnis Nutzen/Risiken für Sie persönlich stimmt, bevor Sie sich zur Studienteilnahme entscheiden. Insbesondere bei frühen Medikamentenstudien (sog. Phase I Studien), in denen neue Medikamente angewendet werden, sind oft häufige Sicherheitsvisiten am Spital eingeplant. Das bedeutet, Sie werden engmaschig überwacht, um die höchstmögliche Sicherheit für Sie zu gewährleisten.

Forschung mit Daten und Proben

Täglich werden umfangreiche klinische Daten erhoben und biologische Proben analysiert. Daten und Proben, die nicht mehr für Diagnose und Behandlung benötigt werden, sind für die Forschung von grossem Wert. Sie helfen, Krankheiten früher zu erkennen, besser zu behandeln und die Versorgung zu verbessern. Mit Ihrem Einverständnis über den Generalkonsent können auch Ihre Daten und Proben zur Forschung beitragen.

Generalkonsent

Mit dem Generalkonsent können Personen, die bei HOCH - Health Ostschweiz behandelt werden, in die Weiterverwendung ihrer anonymisierten Daten und Proben für Forschungsprojekte einwilligen.

Welchen Nutzen habe ich von der Einwilligung?

Die Weiterverwendung Ihrer Daten bzw. Proben kann zu wichtigen Kenntnissen zur Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten in der Zukunft führen. Sie selbst profitieren eher nicht davon. Im Einzelfall nimmt man aber Kontakt mit Ihnen auf, falls zum Beispiel, für Sie relevante neue Therapien zur Verfügung stehen sollten.

Werde ich informiert, wenn meine Daten oder biologisches Material für die Forschung weiterverwendet werden?

Mit Ihrer Einwilligung erlauben Sie die Weitergabe/-verwendung ihrer Daten bzw. Proben (mit den beschriebenen Einschränkungen) ohne dass Sie konkret informiert werden, welche Forschungsprojekte durchgeführt werden.

Was wäre ein konkretes Beispiel dafür, wie meine Daten weiterverwendet werden?

Bei ihrem Spitalaufenthalt hat man zur Therapie einer Erkrankung bestimmte Medikamente eingesetzt und sie wurden gesund entlassen. Es gibt ein weiteres Medikament zur Therapie auf dem Markt, welches von anderen Spitälern eingesetzt wird. Jetzt möchte man beide Medikamente vergleichen. Es sind zum Beispiel die Fragen interessant, ob eines besser wirkt oder besser verträglich ist.

Was ist der Unterschied zwischen verschlüsselt und anonymisiert?

Bei «verschlüsselten» Daten/Proben werden anstelle identifizierender Informationen (Name, Vorname, Geburtsdatum, AHV-Nr.) sogenannte Verschlüsselungscodes (zum Beispiel WKY175, KSSG0001) eingesetzt. Die Person(en), die den Schlüssel verwalten, können über den Code die Identität der Person feststellen. Bei einer Anonymisierung ist das nicht mehr möglich, das heisst alle identifizierenden Merkmale sind gelöscht.

Was sind genetische Daten?

Bei genetischen Daten handelt es sich um Daten, die aus der Analyse von biologischem Material, zum Beispiel Blut, Urin oder Gewebe, einer Person gewonnen werden.

Die Daten können zum Beispiel durch eine Chromosomen-, Desoxyribonukleinsäure (DNS)- oder Ribonukleinsäure (RNS)-Analyse gewonnen werden.

Was muss ich machen, wenn ich nicht über Forschungsergebnisse informiert werden möchte?

Die Entscheidung, ob Sie über Forschungsergebnisse informiert werden oder nicht, liegt bei der Ärztin oder dem Arzt. Dieser wird in der Regel abwägen, ob Sie von neuen Erkenntnissen bzw. Therapieformen massgeblich profitieren könnten.

Wie werden die Anforderungen an den Datenschutz überprüft?

Die zuständige Ethikkommission überprüft, ob die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden und die Forschungsprojekte den wissenschaftlichen und ethischen Standards entsprechen. Der Datenschutz nach Schweizer Niveau muss immer gewährleistet sein.

Muss der Widerruf meiner Einwilligung schriftlich erfolgen?

Genau wie die Einwilligung selbst, muss auch der Widerruf schriftlich erfolgen. Wenden Sie sich hierfür an ihre behandelnde Klinik.

Werden meine Proben vernichtet, wenn ich meine Einwilligung zurückziehe?

Ihre Proben werden nicht mehr für Forschungsprojekte eingesetzt, die dem Humanforschungsgesetz unterliegen. In anonymisierter Form, d.h. sämtliche identifizierende Angaben werden unkenntlich gemacht bzw. gelöscht, dürfen die Proben weiter verwendet werden.

Was passiert mit den Daten/Proben, die in einem bereits begonnenen Forschungsprojekt verwendet werden, wenn ich meine Einwilligung zurückziehe?

Bereits begonnene (von einer Ethikkommission bewilligte) Projekte dürfen noch abgeschlossen, neue Projekte mit Ihren Daten/Proben dürfen nicht mehr begonnen werden.

Wer hat Zugang zum Schlüssel (Dokument, das Code und Name verbindet)?

Der Schlüssel muss von einer im Gesuch zu bezeichnenden Person, die nicht am Forschungsprojekt beteiligt ist, getrennt von der Material- beziehungsweise Datensammlung aufbewahrt werden. Zugang haben nur Personen, die diesen zu ihrer Aufgabenerfüllung benötigen. Meistens ist der Schlüssel in einer Datei auf dem Computer abgelegt. Diese Datei muss vor Änderungen durch Passwörter geschützt werden. Die Änderungen durch berechtigte Personen müssen mit Programmen erfasst werden, die die Nachvollziehbarkeit solcher Änderungen sicherstellen.

Nehmen Sie immer mehr Material ab als eigentlich nötig ist oder warum bleibt etwas übrig?

Meistens wird mehr Material als benötigt abgenommen. Dies kann mit den Abnahmebehältern zusammen hängen, hat aber auch einen praktischen Grund. Sollten zum Beispiel bei einer Laborbestimmung Probleme auftauchen (Probe geht verloren, Gerät zur Bestimmung geht kaputt), kann mit dem überschüssigen Material eine Nachbestimmung stattfinden, ohne dass man Sie noch einmal aufbieten muss. Nicht Bestandteil der Generaleinwilligung ist die zusätzliche Abnahme eines «Extra»-Röhrchens. Dazu bedarf es einer separaten Einwilligung für ein spezielles Forschungsprojekt und zusätzlich eine Bewilligung durch die Ethikkommission.

Werden meine Daten grundsätzlich ins In- und Ausland weitergegeben? Warum ins Ausland?

Daten werden nur in bestimmten Fällen weitergegeben. Die Weitergabe dabei erfolgt immer verschlüsselt. Ein Grund für die Weitergabe wäre zum Beispiel die nationale oder internationale Zusammenarbeit von Forschenden. Dies ist oft notwendig um die nötige Anzahl an Fällen zu erhalten, die eine statistische Analyse erst sinnvoll machen.

Werden Die Daten verschlüsselt bevor Sie an eine andere Abteilung geschickt werden?

Ja - Die Daten werden verschlüsselt an andere Abteilungen geschickt.

Wer überprüft den Datenschutz im Ausland oder an einer anderen Klinik im Inland?

Vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wird eine Liste von Ländern veröffentlicht und gepflegt, in denen ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist (Art. 6 Abs. 1 DSG). Die Ethikkommissionen konsultieren diese Liste. Inländische Kliniken/Institute unterliegen den Schweizerischen Datenschutzbestimmungen.