Stationärer Alkoholentzug —
Zu unseren Aufgaben gehört die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer Abhängigkeit von Alkohol, dies in Zusammenarbeit mit der Klinik für Psychosomatik und der Sozial- und Austrittsberatung.
Vorrausetzungen für den stationären Alkoholentzug
vorhandene Eigenmotivation des Patienten resp. der Patientin für einen freiwilligen Alkoholentzug
ein Anschlussprogramm bei einer spezialisierten Institution für Suchttherapie resp. Eintritt in ein Zentrum für Suchtbehandlung für die Zeit nach der stationären Entzugsbehandlung ist angemeldet
Ablauf
Nachdem die Indikation für einen stationären Alkoholentzug gegeben ist (Eigenmotivation der Patientin respektive des Patienten, Anschlussprogramm ist angemeldet), erfolgt die schriftliche Anmeldung des zuweisenden Hausarztes an unsere Klinik: Sekretariat Allgemeine Innere Medizin, Rorschacher Strasse 95, 9007 St.Gallen, aim.kssg@h-och.ch
Nach Erhalt der schriftlichen Anmeldung erfolgt ein ambulantes Abklärungsgespräch am MedAmbi. Dieses Gespräch dient der Situationsklärung, der Feststellung von allfälligen Kontraindikationen sowie Besprechung des weiteren Ablaufs (Information über den körperlichen Entzug und seiner Behandlungsmöglichkeiten, Regeln während des Aufenthaltes, Planung eines Eintrittstermine sobald möglich in Abstimmung mit dem Uebertrittstermin zur anschliessenden Entwöhnungsbehandlung).
Kantonsspital St.Gallen
